Sie wollen Ihr Auto verkaufen, aus welchen Gründen auch immer? Dann lesen Sie hier, auf was Sie als Privatperson beim Verkauf unbedingt achten sollten.
Wie bestimme ich den Preis für mein Auto?
Sie sind unsicher, wie viel Sie für ihren „Alten“ noch verlangen können? Schauen Sie in Online-Autobörsen, welchen Preis andere Verkäufer für vergleichbare Wagen angeben. Damit haben Sie eine solide Verhandlungsbasis. Eine andere weit verbreitete Methode der Wertermittlung ist der Blick auf die Schwacke-Liste. Dieser Index ist seit 1957 Standard bei der Ermittlung von Gebrauchtwagenpreisen und wird besonders von Händlern und Werkstätten genutzt. Allerdings ist die Suche in der Schwacke-Liste kostenpflichtig. Ist ihr Wagen nichts mehr wert, können Sie ihn auch kostenfrei entsorgen. Autohersteller sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Informieren Sie sich über eine Entsorgungsstelle in ihre Nähe. Andernfalls gilt es nun, einen Käufer zu finden. Dafür gibt es diverse Möglichkeiten.
Direkt beim Händler – Tipps & Tricks
Wenn Sie sich beim Händler einen neuen Wagen kaufen, nimmt der vielleicht auch ihren „Alten“ in Zahlung. Der Preis ist dann in der Regel etwas niedriger als bei anderen Händlern, aber Sie haben alles in einem Arbeitsschritt erledigt. Und auch ohne Autokauf ist der Gebrauchtwagenhändler ein guter Ansprechpartner. Das gilt allerdings nur für noch relativ gut erhaltene Wagen, die weiterverkauft werden können. Ist ihr Auto fast Schrott, können Sie es an spezielle Exporthändler verkaufen. Diese bieten meist auch für „Rostmühlen“ noch einen geringen Preis. Es gibt auch Unternehmen, bei denen bereits Online ein erstes Kaufangebot eingeholt werden kann. Achten Sie dabei auf die Genauigkeit der Eingabemasken. Ist ihr Wagen zum Beispiel wesentlich älter als die letztmögliche Eingabe „Baujahr 2001 und älter“, unterscheidet sich der real angebotene Preis dann auch wesentlich vom ersten Online-Angebot.
Per Inserat im Internet
Eine der zuverlässigsten Möglichkeiten, einen Käufer für den Wagen zu finden, ist eine gut durchdachte Anzeige in einer Onlinebörse. Information und gute Fotos führen zum Erfolg. Packen Sie so viele Details wie möglich in ihre Anzeige. Modell, Baujahr, Kilometerstand, Leistung, Zahl der Vorbesitzer, eine Liste aller Ausstattungselemente (z.B. Schiebedach, Xenonlicht) und Angaben über den Zustand sollten unbedingt in die Anzeige. Erwähnen Sie auch serienmäßig eingebautes wie ASB oder ESP und die Zentralverriegelung. Ist der Wagen werkstattgepflegt? Wie lange ist der TÜV noch gültig? Welche Reifen sind aufgezogen? Vorschäden und Mängel müssen erwähnt werden. Achten Sie auf korrekte Rechtschreibung. Waschen Sie ihr Auto und räumen Sie es innen auf, bevor es ans Fotografieren geht.
Der Kaufvertrag ist wirksam.
Als Privatverkäufer sind Sie mit einem Kaufvertrag ohne Gewährleistung auf der sicheren Seite. Darauf sind neben den Daten von Ver- und Ankäufer sowie technischen Angaben zum Fahrzeug auch Schäden, Ort und Zeitpunkt der Übergabe und, wenn benötigt, eine Verpflichtung zur Um- bzw. Abmeldung vermerkt. Außerdem wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, Sie müssen also nicht für Mängel am Fahrzeug haften. Das gilt natürlich nicht, wenn Sie wissentlich Schäden verschweigen. Musterverkaufsverträge finden Sie zum Beispiel beim AVD oder beim ADAC. Melden Sie den Verkauf schnellstmöglich der Zulassungsstelle und ihrer Versicherung.
Du musst vorsichtig sein
Ist der Käufer vor Ort, legen Sie eine gesunde Vorsicht an den Tag. Lassen Sie sich nicht zur Unterschrift unter einen Vertrag drängen, den Sie nicht gelesen haben. Wenn möglich, benutzen Sie einen eigenen Vertrag. Sie dürfen den Verkauf selbstverständlich auch dann ablehnen, wenn der Käufer den Preis schon akzeptiert hat, auf andere Forderungen aber nicht eingehen will. Probefahrten sollten Sie nur tagsüber und in Begleitung zulassen. Lassen Sie sich den Führerschein zeigen. Übergeben Sie Schlüssel und Papiere erst, wenn Sie das Geld erhalten haben. Ob Sie den Wagen vor der Übergabe abmelden, ist Ihre Entscheidung. Der Wagen läuft solange weiter auf Ihren Namen, Sie zahlen Versicherung, Steuern und auch Bußgelder, bis das Auto abgemeldet ist. Erledigt der Käufer das nicht wie vereinbart, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Informieren Sie den Käufer unbedingt darüber, wenn der Wagen bereits abgemeldet ist, damit er Kurzzeitkennzeichen mitbringen kann. Alternativ können Sie auch gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und den Wagen ummelden.