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Sind Winterreifen Pflicht? Das Wetter ist entscheidend!

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Trotzdem gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Wie genau die gesetzlichen Regelungen lauten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Auto auf einer verschneiten Straße
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Laut geltender Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, die Winterbereifung ist für winterliche Straßenverhältnisse vorgeschrieben – unabhängig von der vorherrschenden Jahreszeit. Es ist also durchaus zulässig, das ganze Jahr über die Sommerreifen aufgezogen zu lassen. Sobald jedoch die beschriebenen winterlichen Wetterverhältnisse einsetzen, darf nicht mehr gefahren werden.

In Österreich gibt es zusätzlich einen gesetzlich festgelegter Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Fahrzeuge nur mit einem vollständigen Satz Winterräder gefahren werden. Ist die Straße durchgängig von Schnee oder Eis bedeckt, können alternativ auch Sommerreifen mit Schneeketten gefahren werden, in diesem Fall werden die Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht. Allerdings gilt auch in Österreich der Zusatz: „bei winterlichen Verhältnissen“. Ist es zwischen November und April noch nicht glatt oder verschneit, können also auch hier weiter Sommerreifen verwendet werden.

Was genau bedeutet „winterliche Straßenverhältnisse“?

Seit Dezember 2010 schreibt die Bundesgesetzgebung exakt vor, wann im Straßenverkehr die Verwendung von Winterreifen Pflicht ist. Paragraf 2 Absatz 3a der StVO definiert dafür die folgenden Straßenverhältnisse:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eisglätte
  • Reifglätte

Wer beim Einsetzen solchen Wetters in Deutschland mit Sommerreifen unterwegs ist, darf die Fahrt nicht fortsetzen und muss sein Auto stehen lassen. In Österreich gilt dasselbe, insbesondere jedoch in dem Zeitraum zwischen November und Mitte April. Daher sollten sich Autobesitzer vor dem Wintereinbruch rechtzeitig um den Reifenwechsel kümmern. Wer einen Satz Neureifen erwerben möchte, sollte vor dem Kauf die Reifenpreise verschiedener Händler vergleichen. So gibt es im Reifenbereich keine Preisbindung, wodurch die Anschaffungskosten für ein und dasselbe Reifenmodell von Shop zu Shop bisweilen stark abweichen. Die Reifenpreise für aktuelle Winterreifen aller Typen, Größen und Hersteller lassen sich hier miteinander vergleichen.

 
Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist die Verwendung von Winterbereifung gesetzlich vorgeschrieben.
 

Betrifft die Winterreifenpflicht auch die Qualität der Reifen?

Als Winterreifen gelten alle Reifen, die das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) enthalten. Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung sind zulässig. Die europäische Richtlinie 92/23/EWG definiert solche Reifen folgendermaßen:

Bergpiktogramm mit Schneeflocke
Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)

„M+S-Reifen [sind] Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“

Da es jedoch unter den M+S-Reifen immense qualitative Unterschiede gibt, sollten Sie zusätzlich darauf achten, dass Ihre Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.

Wie hoch sind die Strafen bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen angehalten wird, muss ein Bußgeld von 40 Euro zahlen (Österreich: 35 Euro). Noch teurer wird es, wenn durch die falsche Bereifung eine Behinderung des Straßenverkehrs entsteht. In einem solchen Fall muss mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. In Österreich drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 5000 Euro Strafe in einem Verkehrsstrafverfahren.

Eine Ausnahme gilt für Bus- und LKW-Reifen. Hier betrifft die Winterreifenpflicht nur die Antriebsachsen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) rät jedoch, alle anderen Achsen zusätzlich mit Ganzjahresreifen auszustatten.

Fazit

Ob nun Winterreifen Pflicht sind oder nicht: Sobald das Thermometer unter 7 Grad Celsius fällt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer auf Winterbereifung umsteigen. Denn ab dieser Temperatur büßen Sommerreifen einen Großteil Ihrer Haftungs- und Bremseigenschaften ein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich an die „O bis O“-Regel halten: von Oktober bis Ostern.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / supergenijalac

© Video: Youtube / MedienfilmDE

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